ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  [ AGB ]

AGB 01 | Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma C-tec Cleanroom-Technology GmbH, Hegelstraße 33-37, 72108 Rottenburg am Neckar, Deutschland – nachstehend „Auftragnehmer“ genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Auftragnehmer vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen erheben (Eingang beim Auftragnehmer).

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AGB 02 | Angebotsbindefrist
An sämtliche Angebote hält sich der Auftragnehmer 3 Monate ab Datum des jeweiligen Angebots gebunden, es sei denn das Angebot enthält eine anderweitige Regelung.

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AGB 03 | Preise- und Preisänderungen
Die Vergütung für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist im jeweiligen Auftrag angegeben. Liegen zwischen Vertragsschluss und der Durchführung mehr als vier Monate, ohne dass der Auftragnehmer diese Leistungsverzögerung zu vertreten hat, kann der Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöht werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preiserhöhungen für Leistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten einkauft und an den Auftraggeber weitergibt, gegen entsprechenden Nachweis der Differenz zwischen Alt- und Neupreis jederzeit in voller Höhe an den Auftraggeber weiterzugeben. Erhöht sich der Preis um mehr als 15 %, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

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AGB 04 | Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.

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AGB 05 | Vertragsdauer und Vergütung
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung vor Ende des Vertrages ist nicht vorgesehen. Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB. Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ein gesetzlicher Zinsanspruch von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich stets netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Alle genannten Preise in den einzelnen Positionen gelten nur in Verbindung mit gesamter Positionsbeschreibung.

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AGB 06 | Leistungsumfang
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

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AGB 07 | Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Ebenso wird der Auftragnehmer die im Rahmen der Abwicklung dieses Auftrages übergebenen Unterlagen ausschließlich im Interesse des Auftraggebers verwenden und sie weder ganz noch teilweise Dritten übergeben. Die Weitergabe eines Angebotes an Dritte, ganz oder teilweise, bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

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AGB 08 | Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils uneingeschränkt für Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Auftragnehmer haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch den Auftragnehmer oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.

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AGB 09 | Höhere Gewalt und Leistungsverzögerung
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Hierzu zählen Ereignisse wie insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemie, der Ausfall oder Störungen im Bereich von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, soweit der Auftragnehmer diese Ereignisse nicht verschuldet hat. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistungen um die Dauer der Behinderung hinaus zu schieben oder zu unterbrechen.

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AGB 10 | Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmung
Für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang, der Vertragsverhältnisse der Parteien untereinander, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung, oder des nicht berücksichtigten Punktes, eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

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Stand 06.2022