Prüfung zum Nachweis, ob die installierte Beleuchtung den Anforderungen der offiziell geltenden Norm bzw. den Vorgaben des Anlagenbetreibers entspricht. Die Bestimmung der Beleuchtungsstärke nach DIN 5035 Teil 6 wird auf der vorherrschenden Arbeitshöhe oder auf einer Höhe von 0,85 m ab Fertigfußboden durchgeführt. Empfohlen wird eine Messung pro 25 m2, wobei die Messstellen vorab vom Anlagenbetreiber definiert werden.